AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Qin International GmbH für Geschäftskunden

1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftskunden (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2 Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung - auch für künftige Verträge mit demselben Kunden -, ohne dass wir in jedem Einzelfall auf sie verweisen. 
1.3 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, auch ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden das Vertragsangebot vorbehaltlos angenommen haben. 
1.4 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts der Individualvereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung Voraussetzung. 
1.5 Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.6 Soweit in diesen AGB nicht unmittelbar geändert oder ausdrücklich ausgeschlossen, gelten die derzeit gültigen Vorschriften.

2. Angebot, Bestellung, Abtretungsverbot

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. 
2.2 Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot. Mit der Bestellung sichert der Kunde zu, die Ware ausschließlich im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit zu nutzen. Unsere Annahme erfolgt innerhalb von 10 Tagen entweder durch Zusenden einer Auftragsbestätigung oder durch Leistung; erst ab diesem Zeitpunkt gilt der der Auftrag als angenommen.
2.3 Wir sind berechtigt, Qualitätsverbesserungen vorzunehmen sowie Änderungen in Technik, Form, Farbe und/oder Gewicht, soweit sie angemessenen Qualitätstoleranzen entsprechen. 
2.4 Bei versehentlich falschen Angaben zum Prdukt oder zum Preis behalten wir uns vor, den Vertrag anzufechten. 
2.5 Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abtreten und nur, soweit unsere Interessen durch die Abtretung nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

3. Lieferzeit, Rücktrittsrecht, Lieferverzug

3.1 Unsere Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie einzelvertraglich mit dem Kunden als verbindliche Lieferfrist vereinbart werden. 
3.2 Können wir eine verbindliche Lieferfrist ausGründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten, informieren wir den Kunden unverzüglich über die voraussichtliche neue Lieferfrist. Sollte die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar sein, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wurde die Ware bereits vom Kunden bezahlt, erstatten wir den Kaufpreis bzw. im Falle einer geleisteten Anzahlung erstatten wir diese. Nichtverfügbarkeit der Leistung ist insbesondere gegeben, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und selbst nicht rechtzeitig beliefert werden oder eine für die Verbringung der Kaufsache in das Zollinland erforderliche Einfuhrgenehmigung nicht oder nicht rechtzeitig erteilt wird. Nichtverfügbarkeit der Leistung kann auch durch Umstände wie höhere Gewalt, Streik oder Naturkatastrophen verursacht sein.Zu unseren Gunsten bestehende gesetzliche Vorschriften über Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die Rückabwicklung des Vertrags bei Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt. 
3.3 Lieferverzug setzt eine schriftliche Mahnung des Kunden voraus.

4. Lieferung, Annahmeverzug, Gefahrenübergang

4.1 Lieferung erfolgt ab Auslieferungslager oder Herstellerwerk. Wir versenden die Ware an einen vom Kunden bestimmten Ort in Deutschland (Versendungskauf) und bestimmen dabei die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung), wobei wir uns bemühen, Kundenwünsche zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Lieferungen ins Ausland müssen mit uns einzelvertraglich vereinbart werden und der Kunde trägt in diesem Fall etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben. 
4.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn eine Teillieferung für den Kunden nach dem vertraglichen Bestimmungszweck verwendbar ist und die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist. Bei Teillieferungen berechnen wir die Versandkosten anteilig. Dem Kunden entstehen keine Mehrkosten. 
4.3 Verzögert sich unsere Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen (z. B. Annahmeverzug), sind wir berechtigt, Ersatz des uns hieraus entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten- oder Transportkosten) zu verlangen. 
4.4 Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung der Ware den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

5. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Leistungsverweigerungsrecht

5.1 Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt der Bestellabgabe durch den Kunden aktuellen Preise.
5.2 Alle von uns genannten Preise verstehen sich, wenn nicht anders erwähnt, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die genannten Preise enthalten keine Verpackungs-, Transport- und Montagekosten. Diese werden gesondert berechnet und dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
5.3 Rechnungen sind gemäß der Zahlungsbedingungen zahlbar, die sowohl auf unserer Auftragsbestätigung als auch auf unserer Rechnung angegeben sind. Maßgeblich für den rechtzeitigen Zahlungseingang ist die Gutschrift auf unserem Bankkonto. Sofern der Kunde fällige Rechnungsbeträge nicht rechtzeitig gemäß der Zahlungsbedingungen zahlt, tritt Verzug ein. Während des Verzugs sind wir berechtigt, den Kaufpreis mit dem derzeit gültigen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir sind vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich angefallener Zinsen zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt daneben unberührt. 
5.4 Wir sind auch dann zur Verweigerung der Leistung nach § 321 BGB berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden schon vor Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und wir dies trotz sorgfältiger Prüfung erst nach Vertragsschluss erkennen. 
5.5 Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Forderung zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. 
5.6 Der Kunde ist berechtigt, Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, soweit sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln der Lieferung bleibt 6.5 unberührt.

6. Produktbeschaffenheit, Mängelrechte des Kunden

6.1 Aufgrund technischer Gegebenheiten können Produktdarstellungen in Katalogen oder sonstigen Unterlagen (auch in elektronischer Form), insbesondere in Farbnuancen, geringfügig vom Produkt abweichen. Zudem behalten wir uns Abweichungen vor, die ihre Ursache in der Natur der verwendeten Materialien finden. 
6.2 Haben wir für den Käufer die Montage von Einrichtungsgegenständen übernommen, haften wir nicht für die Geeignetheit des Montageuntergrundes (z. B. Böden oder Wände). 
6.3 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Offensichtliche Mängel können nur binnen 7 Tagen nach Erhalt der Ware, sonstige Mängel binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich gerügt werden (Ausschlussfrist). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
6.4 Liegt ein Mangel vor, können wir die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) vornehmen. Ist nur die Montageanleitung fehlerhaft, sind wir ausschließlich zur Nachlieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet.
6.5 Der Kunde hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir Erstattung der hieraus entstandenen Kosten verlangen. 
6.6 Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. 
6.7 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat sie sich über eine angemessene Zeit hinaus verzögert oder kann sie nach den derzeit gültigen Vorschriften verweigert werden, ist Kaufpreisminderung oder bei einem nicht unerheblichen Mangel Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. 
6.8 Gewährleistungen, die über die in dieser Ziffer 6. hinausgehen, übernehmen wir nicht. 
6.9 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und auf Ersatz von Aufwendungen bestehen ausschließlich nach Maßgabe von Ziffer 7.

7. Sonstige Haftung

7.1 Auf Schadensersatz haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; jedoch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir auch bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung. 
7.2 Bei grober Fahrlässigkeit einfacher Angestellter und bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung das Erreichen des mit Abschluss des Vertrages verfolgten Zwecks erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 
7.3 Die Haftungsbeschränkung nach 7.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Des Weiteren gilt sie nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben oder der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz hat. 
7.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht zu einem Mangel geführt hat, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die derzeit gültigen Bestimmungen. 
7.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Verjährung

Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren ein Jahr nach Eingang der Ware beim Kunden. Für Ansprüche nach Ziffer 7 und dem Produkthaftungsgesetz gelten die derzeit gültigen Verjährungsfristen.

9. Eigentum

An Katalogen und sonstigen Produktbeschreibungen (auch in elektronischer Form) stehen uns die ausschließlichen Urhebernutzungsrechte zu. Eine Verlinkung mit unserem Internetangebot oder eine sonstige Nutzung des Internetangebots für eigene Zwecke ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung zulässig.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Bis zur vollständigen Erfüllung unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus einem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung bleiben wir Eigentümer der Ware. 
10.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den derzeit gültigen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Nach Rücknahme der Ware sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich angemessener Verwertungskosten, angerechnet.

11. Verlängerter Eigentumsvorbehalt für den Fall der Verarbeitung und anschließender Veräußerung der Ware

Für den Fall der Verarbeitung und anschließender Veräußerung der Warte gilt Folgendes: 
11.1 Bis zur vollständigen Erfüllung unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus einem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung bleiben wir Eigentümer der Ware. 
11.2 Die Befugnis des Kunden, im ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung oder, wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren zur Abwendung des Insolvenzverfahrens gescheitert ist. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, auf unsere erste Anforderung die unverarbeitete Vorbehaltsware herauszugeben. Wir schreiben dem Kunden in diesem Falle den Erlös gut, den er bei bestmöglicher Verwertung erzielen würde. Durch unser Verlangen auf Herausgabe der unverarbeiteten Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Kaufvertrag vor. 
11.3 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen ist unzulässig. 
11.4 Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Kunde nicht das Eigentum gem. § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Kunden für uns vorgenommen, ohne dass uns hier Verbindlichkeiten entstehen. Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist. 
11.5 Der Kunde tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Die Abtretung wird auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Ware verarbeitet worden ist, beschränkt.
11.6 Wir werden die abgetretenen Forderungen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Kunde ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner aufzugeben und diesen die Abtretungen anzuzeigen. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, ist er auch berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen. 
11.7 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung eingestellt werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist; es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen. 
11.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den Kunden die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigen. 
11.9 Von Pfändungen sind wir unter Angabe der Pfandgläubiger sofort zu benachrichtigen. 
11.10 Der Kunde resp. der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, sobald er die Zahlung eingestellt hat, uns unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware, auch soweit sie verarbeitet ist und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsgutschriften an uns zu übersenden. 
11.11 Sollten wir im Interesse des Kunden Eventualverbindlichkeiten eingehen so bleibt der verlängerte Eigentumsvorbehalt bestehen bis wir aus diesen Verbindlichkeiten vollständig freigestellt sind.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

12.1 Diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. 
12.2 Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten sind die Gerichte in München. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.